Analog zur Tätigkeit als Bausachverständiger und Gutachter läuft natürlich die Tätigkeit der Baubegleitung bzw. der beratenden Tätigkeit und der baulichen Überwachung. Vorrangig im Bereich der Fenster- und Türenmontage und des Innenausbaus im Neu- und/oder Altbau ist die Beurteilung der ausgeführten Arbeiten explizit zu bewerten, da das Verputzen, Spachteln, Malen oder Tapezieren etwaige Mängel verdecken würde und zu langfristigen Problemen führt. Auch in diesem Bereich kommt (sofern nötig) natürlich wieder eine Wärmebildkamera zum Einsatz. Häufig reicht allerdings schon eine gutachterliche Stellungnahme aus, um den Fehler im Detail zu erkennen und beheben zu lassen, bevor durch weitere bauliche Maßnahmen der auftretende Schaden erst nach längerer Zeit zu Schäden führt, die unter Umständen nur noch durch ein Gericht dem Verursacher zugewiesen werden können.

Das senkt die Kosten in allen Bereichen des Bauwesens, auf der Seite des Bauherrn/in und auf der Seite des Unternehmers.

Stellen Sie sich immer die Frage: „Wer bezahlt und welches Ziel wird verfolgt?“

Sie vertrauen den Unternehmen?! Sichern Sie dieses Vertrauen ab! 

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